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Fahrradtransport mit Wohnmobil und Caravan

Mit dem Rad morgens Brötchen holen oder entspannt bei einer Tour den Urlaubsort erkunden: Viele Camper wollen auch im Urlaub nicht auf ihr Fahrrad verzichten. Doch je nach Fahrzeugart und Präferenz gibt es unterschiedliche Systeme. Wie transportieren Reisemobilisten und Caravaner ihre Räder am sichersten? InterCaravaning, Europas größte Fachhandelskette für Caravaning, hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

 ©Intercaravaning

Bei Kastenwagen mit geteilten Hecktüren ist die Montage eines Fahrradträgers am Heck des Fahrzeugs in der Regel kein Problem. Die Heckträgersysteme werden meist geklemmt oder geschraubt. Bohren ist nicht nötig, so dass ein geschickter Camper sich durchaus selbst versuchen kann. Wichtig ist, dass das Nummernschild und die Heckleuchten aus jedem Winkel gut erkennbar sind. Ist dies nicht der Fall, muss ein zusätzlicher Leuchtträger samt Nummernschild montiert werden.

Hat der Kastenwagen keine Hecktüren, sondern eine Heckklappe ist das Anbringen eines Fahrradträgers ähnlich einfach. Auch hier wird geschraubt oder geklemmt. Doch Vorsicht: Beim Öffnen der Heckklappe muss diese samt Träger und eventuell sogar Fahrrädern gestemmt werden. Die Gasdruckdämpfer, die die Klappe normalerweise offen halten, sind für solch ein Gewicht nicht ausgelegt

Reisemobile mit Aufbauten machen es den Besitzern etwas einfacher. Hier stören keine Türen oder Klappen. Das bedeutet aber auch: Bohren. Am besten man sucht eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Denn die Fahrradträger müssen mit der Rückwand verschraubt werden. Praktisch: Es gibt absenkbare Heckträger, bei denen Drahtesel nicht kraftraubend in die Höhe gewuchtet werden müssen. Einfach auf komfortabler Höhe die Räder aufsatteln und dann den Träger hochklappen oder hochkurbeln.

Wenn das Reisemobil oder der Caravan eine Anhängerkupplung haben, bietet sich ein sogenannter Anhängerkupplungsträger an. Dieser wird inklusive Heckleuchtengruppe und Zusatzkennzeichen auf die Anhängerkupplung geschraubt. Das Zusatzkennzeichen kommt dabei ohne TÜV- oder Zulassungssiegel aus. Wichtig ist, dass diese Systeme nicht unbeladen gefahren werden, weil sonst eine doppelte Beleuchtung zu sehen ist.

Kupplungsträger benötigen eine EU-Betriebserlaubnis, die immer im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Fehlt die Betriebserlaubnis, muss eine technische Abnahme beziehungsweise Anbauprüfung durch einen amtlichen Sachverständigen mit Eintrag in die Papiere erfolgen.

Egal, für welches System sich Camper entscheiden, wichtig ist, dass sie die zulässigen Stütz- und Achslasten des Fahrzeugs beachten. Von Gesetzeswegen gelten Trägersysteme für Hecklappen beziehungsweise Türen als Ladung. Urlauber müssen somit das zulässige Gesamtgewicht oder bei Kupplungsträgern die maximale Stützlast der Kupplung im Auge behalten. Durch das montierte Zubehör ändert sich zudem das Fahrverhalten des Fahrzeugs. Es wird windanfälliger und gerade bei Kupplungsträgern reagiert es hecklastiger.

Auto-Reporter.NET