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Corona-Bulli-Pause kann Geld bringen

Wer im letzten Jahr deutlich weniger mit seinem Bulli fahren konnte, sollte dies seiner Versicherung melden, um einen Teil der Prämie erstattet zu erhalten.

 ©eba

Viele Bulli-Fahrer konnten 2020 nicht so häufig wie gewohnt die Vorteile dieser Freizeitmobile genießen. Deshalb drehte sich auch die Zahlenwalze im Tachometer nicht so schnell wie in den Vorjahren. Ergebnis: Am Ende des Versicherungsjahres wurden weniger Kilometer zurückgelegt als im Vertrag angenommen worden waren.

Das kann in vielen Fällen jetzt bares Geld bedeuten, denn viele – aber nicht alle – Kfz-Versicherer akzeptieren solche Umstände, wenn sie denn glaubhaft dokumentiert und mitgeteilt werden. Sie zeigen sich dann bereit, eine Beitragsrückerstattung auszurechnen und das Geld zu überweisen.

Davon sind natürlich nicht nur Bullis betroffen, sondern auch andere Autos, also etwa der Erst- oder Zweitwagen. Vor allem, wenn die tägliche Fahrt zur Arbeit entfallen ist, weil Homeoffice angeordnet worden war. Das gilt auch für die Nutzer von Fahrgemeinschaften.

Wir haben es selbst ausprobiert. Bei unserem Redaktionsbulli lohnte sich der Aufwand nicht, denn die dafür abgeschlossene Versicherung (Oldtimer-Tarif dank H-Kennzeichen) ist ohnehin günstig. Anders lief es dagegen mit unserem Tiguan. Laut Vertrag sind 25.000 km im Jahr vereinbart. Gefahren wurden jedoch nur knappe 10.000 km.

Wir meldeten dies dem Versicherungsmakler, der vor fünf Jahren den Vertrag vermittelt hatte. Nach zwei Mails meldete sich die Versicherung (in diesem Fall die GENERALI) und wollte nochmal die km-Stände und die Vertrags- und Fahrzeugidentnummern wissen. Erstaunlich schnell kam die Reaktion (trotz der Feiertagsschwemme über den Jahreswechsel). Wir erhielten einen neuen Versicherungsvertrag, in dem jetzt 12.000 km Jahresfahrleistung festgehalten sind. Und wenige Tage später auch die Prämienerstattung. Jetzt fahren wir das Auto rund 120 Euro im Jahr günstiger als bisher.

Einen kleinen Haken sollte man aber nicht unterschätzen:  Der Versicherungsnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er diesen Teil der Bedingungen einhält. Wenn also ab Laufzeitbeginn des neuen Vertrages die 10.000 km-Schwelle binnen eines Jahres tangiert oder überschritten wird, sollte man fairerweise dies der Versicherung mitteilen, um sich nicht ins Unrecht zu setzen.

Zu diesem Thema hat auch die Verbraucherwebseite www.Finanztip.de einen Vergleich veröffentlicht, den wir gerne empfehlen.

von Ernst Bauer