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Das vielleicht schlimmste Stau-Wochenende des Jahres droht

Mit Bayern und Baden-Württemberg starten die letzten Bundesländer in die Sommerferien. Auf den Straßen dürfte es daher am Wochenende sehr hoch hergehen.

 ©Grey59 Pixelio

Baden-Württemberg und Bayern starten traditionell am letzten Juliwochenende als letztes in die großen Ferien. Und so ist in der kommenden Woche in gesamt Deutschland Ferienzeit. Damit steht eines der staugefährdetsten Wochenenden des Jahres bevor. Ganz besonders im Fokus sind dabei die Strecken Richtung Süden und Südosten, das heißt Autobahnen und Fernstraßen Richtung Alpenraum und weiter an die Mittelmeerziele. Quer durch die Republik sind Urlaubsmassen auf den Straßen, eine verzögerungsfreie Fahrt ist kaum denkbar. Dabei wird sich die Situation das ganze Wochenende kaum entspannen, so dass generell von einer Autofahrt an diesem Wochenende abzuraten ist.

Kurzübersicht:

Ab dem frühen Freitagnachmittag hohes Verkehrsaufkommen im gesamten süddeutschen Raum
Sehr starker Reiseverkehr am Wochenende auf den Reiserouten, verstärkter Rückreiseverkehr in nördlicher und nordwestlicher Richtung
In allen benachbarten Ländern ebenfalls Sommerferien und entsprechender Reiseverkehr

Freitag:

Bereits am frühen Mittag einsetzender Reise- und Pendlerverkehr. Hauptverkehrszeiten liegen zwischen 12 und 20 Uhr.

Samstag:

Sehr hohes Verkehrsaufkommen bereits ab den frühen Vormittagsstunden. Vor allem die klassischen Urlaubsouten Richtung Süden, Westen und an die Küsten der Nord- und Ostsee sind stark belastet.  Zwischen 8 und 16 Uhr ist mit dem höchsten Verkehrsaufkommen zu rechnen, auf den Heimreisespuren ab den späten Vormittagsstunden bis 18 Uhr. Dichtes Verkehrsaufkommen auch auf den Nebenstrecken.

Sonntag:

Auf den Fernstraßen Urlaubsverkehr ab den Vormittagsstunden, Hauptreisezeiten zwischen 10 und 16 Uhr. Rückreiseverkehr zwischen Mittag und Abend am stärksten. Auf den Nebenstrecken ebenfalls den ganzen Tag höheres Verkehrsaufkommen.

Aktuelle Informationen:

Damit die Fahrt in den Urlaub stressfrei und möglichst entspannt abläuft, hält der ACE in seinem Sommer-Ratgeber viele Tipps bereit. Wer nicht auf Buchungstermine angewiesen ist, sollte unbedingt unter der Woche reisen. Durch den spürbar nachlassenden Berufsverkehr sind die Wochentage nun weitaus angenehmere Reisetage, wobei es sich erfahrungsgemäß dienstags und mittwochs am besten reisen lässt. Wenn überhaupt, sind die Straßen nur nachts noch gut zu befahren. Zu den unzähligen Staustrecken innerhalb Deutschlands werden an diesem Wochenende noch folgende Streckenabschnitte durch den Ferienstart in Süddeutschland besonders stauträchtig sein. Die A3 Frankfurt – Würzburg – Nürnberg, die A5 Darmstadt – Heidelberg – Karlsruhe – Freiburg, und Freiburg – Karlsruhe, die A6 zwischen Mannheim und Heilbronn und weiter nach Nürnberg, und zwar in beiden Richtungen, die A7 Würzburg – Ulm – Füssen, die A8 Karlsruhe – Stuttgart – Ulm und München – Salzburg, beide Richtungen und die A81 zwischen Heilbronn und Stuttgart und weiter bis Singen, ebenfalls in beiden Richtungen. Ausweichverkehr von den Hauptrouten und Ausflugsverkehr sorgen auch auf dem untergeordneten Straßennetz für sehr hohes Verkehrsaufkommen. Wer einen Ausflug ins Auge fasst sollte seine Pläne nochmal überdenken und lieber auf das Rad ausweichen oder einen Ausflugstag unter der Woche wählen.

Etwas erleichternd für den Reiseverkehr wirkt sich das in der Zeit von 1. Juli bis 31. August geltende erweiterte LKW-Fahrverbot (für LKW ab 7,5 Tonnen) an Wochenenden aus. Das Fahrverbot tritt an allen Samstagen im Juli und August ab 07:00 Uhr auf vielen stark belasteten Autobahnabschnitten und einigen Bundesstraßen in Kraft und gilt jeweils bis 20 Uhr. Auch in den meisten europäischen Nachbarländern gibt es solche zusätzlichen Fahrverbote für schwere LKW an Wochenenden: z.B. in Österreich, Frankreich und Italien, jeweils zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Zudem dürfen sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen LKW im Güterverkehr über 7,5 Tonnen zwischen 0 und 22 Uhr Autobahnen und Bundesstraßen nicht befahren. Ausnahmen gelten u.a. für Transporte frischer Lebensmittel.

von Gerhard Mauerer