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Dürfen Fußgänger einen Parkplatz freihalten?

Wer in der Stadt wohnt, kennt es. Ewig sucht man einen Parkplatz, endlich findet man einen - doch ein Fußgänger hält den Parkplatz für jemand anderen frei. Ist das erlaubt?

 ©Klaus Steves Pixelio
Gerade in deutschen Innenstädten sind Parkplätze heiß begehrt. Doch darf ein Fußgänger eine freie Parklücke reservieren, um einem Freund oder Bekannten die aufreibende Suche zu ersparen? Nein, sind sich die Befragten der aktuellen Studie der R+V24-Direktversicherung einig (97 %). "Generell haben im öffentlichen Bereich alle Autofahrer das gleiche Anrecht auf einen Parkplatz," stellt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung, fest. "Verwehrt ein Fußgänger anderen Autofahrern den Zugang zu einem Parkplatz, kann das eine Nötigung bedeuten."

Nach Straßenverkehrsordnung ist es so geregelt: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Ein Fußgänger, der einen Parkplatz blockiert und damit eigenmächtig ein Parkverbot ausspricht, dem kann dieses Verhalten als Nötigung ausgelegt werden. Es ist ebenso untersagt, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann aus dem Freihalten schnell eine gefährliche Situation entstehen. "Blockiert ein Fußgänger eine freie Parkfläche, bringt er auch sich selbst in Gefahr", so Anka Jost. "Insbesondere, wenn er stehen bleibt, wenn ein anderer Autofahrer in diese Parklücke fahren will."

Wie sollten Parkplatzsuchende reagieren?

Zwar dürfen Parkplatzsuchende vorsichtig an den Fußgänger ranfahren, um ihm zu signalisieren, dass er den Parkplatz räumen soll. Doch auch das ist kein Freifahrtschein zum "forschen drängeln", um ihn zum Weggehen zu zwingen. Das kann ebenfalls als Nötigung gelten. "Damit so eine Situation nicht eskaliert, sollten Autofahrer lieber nach dem Motto 'Der Klügere gibt nach' handeln und einen anderen Parkplatz suchen", rät Anka Jost.

von Gerhard Mauerer