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Experten plädieren für E-Scooter-Führerschein

Wer einen E-Scooter nutzt, soll künftig nachweisen, dass er eine Prüfung dafür bestanden hat, eine Schutzausrüstung tragen und damit einverstanden sein, dass seine Daten von den Verleihern bei Verstößen an die Polizei gegeben werden.

Der 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat weniger Schlagzeilen gebracht als im Vorfeld zu erwarten war. Die Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats nach Tempo 30 auf allen engen, von E-Scootern benutzten Straßen, konnte sich nicht durchsetzen. Doch soll künftig eine Prüfbescheinigung notwendig sein, ehe man einen Scooter benutzen, also leihen und damit fahren darf. Ob und wann der Führerschein für Elektro-Kleinstfahrzeuge kommt, bleibt abzuwarten. Doch viele der Goslarer Empfehlungen sind in den vergangenen Jahren in die Gesetzgebung eingeflossen.

So forderten die Experten auch eine verbindliche Ausrüstung für die Fahrer. Um Verkehrsverstöße ahnden zu können, sollen die Verleihfirmen die Daten der Nutzer erfassen und im Falle von Verstößen an die Polizei weitergeben. Zudem sollen bundeseinheitliche Regeln für das Abstellen nicht mehr benutzter Fahrzeuge entwickelt werden. Letztlich sollen die Roller auch mit Blinkern, größeren Rädern und besseren Bremsen ausgestattet werden.

Das im Vorfeld wohl größte Reizthema, ein Tempolimit 130 auf Autobahnen, wurde in den Arbeitskreisen nicht diskutiert. Nur der Präsident des Verkehrsgerichtstags, Prof. Dr.Ansgar Staudinger, hat in Goslar eine Studie zum Tempolimit auf Autobahnen gefordert. In diesem Bereich gebe es "ein Forschungsloch“.

Wenig Erkenntnisse hat auch die Diskussion um das Thema Aggressivität im Straßenverkehr ergeben. Die Teilnehmer dieses Arbeitskreise fordern einen neuen Tatbestand, das sogenannte „aggressive Posen“, also das Angeben mit aufgemotzten Autos, in den Bußgeldkatalog aufzunehmen und mit Flensburg-Punkten zu belegen. Wenig Freude bei Fahranfängern wird die Forderung nach einer Verlängerung der Probezeit von jetzt zwei auf drei Jahre erzeugen, wobei für alle, die sich an freiwilligen Schulungsmaßnahmen beteiligen, die alte Regelung Bestand haben soll.

von Ernst Bauer