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Infos zum Verbandskasten

Vor der Urlaubsreise gibt es viel zu tun. Dabei wird eins gern vergessen: Der Verbandskasten. Hier gibt es wichtige Infos, was es beim Verbandskasten zu beachten gibt.

 

 

 ©bvmed

Der Verbandkasten gehört in jedes Fahrzeug und kann bei einem Notfall zusammen mit den richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen Leben retten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erinnert vor der verkehrsreichen Urlaubszeit daran: vor dem Start alle sterilen Verbandstoffe im Kfz- oder Motorrad-Verbandkasten auf Vollständigkeit und Verfalldatum überprüfen. Auch die genormte Warnweste darf nicht fehlen.

Zu einer bestmöglichen Versorgung von Unfallopfern gehört ein gut ausgerüsteter Verbandkasten nach der Norm DIN 13164. Neben der Vollständigkeit ist vor allen Dingen auf die Haltbarkeit einiger Produkte zu achten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist darauf hin, dass Verpackungen, wie etwa Plastikhüllen, auf Dauer durch starke Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden können.

Die Herstellergarantie verfällt, wenn das aufgedruckte Datum überschritten und die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet ist. Daher gilt bei der Vorbereitung für die Fahrt in den Urlaub: abgelaufene Produkte durch neue ersetzen. Für abgelaufene oder verbrauchte Inhaltsteile sind Austauschsets erhältlich. Auch mindestens eine genormte Warnweste (nach DIN EN 471 oder EN ISO 20471) darf im Fahrzeug nicht fehlen.

Wenn Weste oder Verbandkasten bei der Hauptuntersuchung nicht vorgewiesen werden können, kann das zu einem sogenannten ‚geringen Mangel‘ führen, im Fall einer Verkehrskontrolle sogar zu einem Verwarnungsgeld. Da vergleichbare Vorschriften nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern gelten, sollte im jeweiligen Urlaubsland auch bei Mietfahrzeugen auf Vollständigkeit des Sicherheitszubehörs geachtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt seinen eigenen Verbandkasten mit.

 

dpp-AutoReporter/wpr