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Kreisverkehr, Blinkmuffel und Co: Auch Abbiegen will gelernt sein

Wer ärgert sich als Autofahrer nicht über den "Blinkmuffel". Doch auch andere Fehler und Unarten gibt es beim Thema Abbiegen. Die GTÜ gibt Tipps und Infos.

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Es geht mit dem Auto oder Motorrad in den seltensten Fällen immer nur geradeaus. Und gerade beim Abbiegen kracht es besonders häufig im Straßenverkehr. Das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln gehört zu den Hauptursachen von Unfällen.

Beim Abbiegen sollten das Betätigen des Blinkers bzw. das Ausstrecken der Hand ebenso selbstverständlich sein wie der Blick in Außen- und in den Innenspiegel sowie über die Schulter, um die gesamte Verkehrssituation zu erfassen und andere Teilnehmer nicht zu übersehen. Die können sich auch links oder schräg rechts hinten im toten Winkel befinden.

Die kleine Handbewegung Richtung Blinkerhebel unterbleibt allerdings recht häufig. Untersuchungen belegen, dass die Deutschen europaweit am wenigsten blinken. Dabei ist es so wichtig, eine beabsichtigte Richtungsänderung per Blinker anzuzeigen, damit sich andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf einstellen können. Paragraph 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt klar vor: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Wer den Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt, muss mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 35 Euro fällig. Im Falle eines Unfalls trägt der Blinkmuffel eine Mitschuld, wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) betont.

Blinken ist bei jeder Änderung der Fahrtrichtung vorgeschrieben. Das gilt für die Straße ebenso wie für einen Parkplatz oder eine Grundstückseinfahrt. Unabsichtlich falsch verhalten sich Autofahrer oft bei einer abknickenden Vorfahrt. Wenn die Vorfahrtstraße nach links abknickt, ist der Blinker zu setzen. Wer geradeaus auf eine untergeordnete Straße fährt, braucht nicht zu blinken, weil sich die Fahrtrichtung nicht ändert. Nicht umsonst heißt der Blinker im Amtsdeutsch Fahrtrichtungsanzeiger. Und: Es muss stets so lange geblinkt werden, bis der Abbiegevorgang beendet ist. Ein kurzes Antippen des Blinkerhebels genügt also nicht, stellt die GTÜ klar.

Beim Linksabbiegen sollte sich ein Kraftfahrer zusätzlich auch möglichst weit links in der eigenen Fahrspur einordnen – natürlich ohne den Gegenverkehr zu gefährden. Wer sich in einer Einbahnstraße befindet, darf sich ganz links einordnen. Selbst wenn eine Ampel grünes Licht für das Linksabbiegen gibt, ist es sinnvoll, einen Blick auf die Gegenfahrbahn zu werfen: Beachtet ein entgegenkommender Radfahrer seine „Rot“-Phase auch wirklich? Ist ein Motorradfahrer zu schnell, um noch rechtzeitig abzubremsen? Läuft ein Fußgänger über die Fahrbahn, auf die gerade eingebogen werden soll? Passt alles, fährt der Linksabbieger einen weiten Bogen. Und wenn zwei Linksabbieger sich entgegenkommen? Dann fahren sie voreinander vorbei und nicht umeinander herum.

Wer rechts abbiegt, bei dem ist der Schulterblick besonders wichtig. Oft werden Radfahrer oder Fußgänger rechts am Auto übersehen. Beide haben Vorrang gegenüber dem abbiegenden Auto. Anders als beim Linksabbiegen wird in einem engen Bogen gefahren, um auf der richtigen Fahrspur zu bleiben.

Ein Sonderfall ist der aus der ehemaligen DDR übernommene grüne Pfeil. Er erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Der grüne Pfeil ist aber prinzipiell mit einem Stoppschild gleichzusetzen. Das heißt: Anhalten an der Haltelinie ist erst einmal Pflicht. Erst danach kann es weitergehen. Dabei dürfen weder Querverkehr, Radfahrer oder Fußgänger behindert werden. Ausnahme: Ist der grüne Pfeil kein Schild, sondern leuchtet als Ampelsignal, ist kein Anhalten notwendig – aber ein vorsichtiges Vortasten sinnvoll.

Auch im Kreisverkehr gelten besondere Regeln: Bei der Einfahrt darf nicht geblinkt werden, um keine irritierenden Signale an andere Verkehrsteilnehmer zu senden. Der rechte Blinker wird erst dann betätigt, wenn die gewünschte Ausfahrt erreicht wird. Idealerweise geschieht dies nach dem Passieren der vorherigen Ausfahrt. Ein Tipp der GTÜ: Bis zur vorgesehenen Ausfahrt sollte der Fahrstreifen nicht verlassen werden. Zwei Verkehrszeichen bestimmen, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben: Das runde mit drei gebogenen, weißen Pfeilen auf blauem Grund, die gegen den Uhrzeigersinn weisen, sowie das Schild Vorfahrt achten. Wenn vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder stehen, gilt rechts vor links.

aum