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Saisonkennzeichen: Auch in der Ruhezeit versichert?

Immer mehr Fahrzeuge, unter ihnen viele Old- und Youngtimer, sind auf Saisonkennzeichen zugelassen. Was viele nicht wissen, ist, wie es in der Ruhezeit mit der Versicherung aussieht.

 ©HUK Coburg

Erst wenn die Temperaturen steigen, werden Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen wieder hervorgeholt. Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt eine Million Pkw-, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 184.000 Wohnmobilbesitzer ein Saisonkennzeichen. Das spart Zeit und Geld: Das Fahrzeug muss nicht an- und abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur für den Nutzungszeitraum, mindestens zwei – maximal elf Monate – gezahlt. Doch selbst während der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz. Die Ruheversicherung kann wichtig werden, wenn zum Beispiel Öl oder Benzin auslaufen und das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern, erläutert die HUK-Coburg. Fordern der Vermieter oder die Kommune Schadenersatz, ist das ein klassischer Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Ruheversicherung kann auch eine Kasko-Versicherung mit einschließen, vorausgesetzt sie war schon vor der Stilllegung Vertragsbestandteil. Sollten also zum Beispiel Stürme schwere Äste durch die Luft wirbeln und das Fahrzeug beschädigen, tritt die Teilkasko ein. Gleiches gilt bei Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl. Versicherungsfälle, die in der Ruheversicherung immer wieder vorkommen. Vandalismusschäden sind dagegen über die Vollkasko gedeckt.

Ob die Ruheversicherung greift, hängt aber vom Winterquartier ab. Das Fahrzeug muss entweder in einem Raum oder zumindest auf einem umfriedeten Abstellplatz überwintern. Umfriedung heißt, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern. Der Stellplatz interessiert nicht nur die Versicherung, sondern auch die Polizei. Dauerparken auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ist keine Option. Denn dann drohen 40 Euro Bußgeld und Abschleppen.

aum