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TÜV sieht Fehler bei E-Scootern

Ein Jahr nach Zulassung der elektrischen Tretroller ziehen die Experten des TÜV-Verbands (VdTÜV) eine ernüchternde Bilanz. Jetzt sollen technische Verbesserungen und ein spezieller Führerschein die Gefahren mindern.

E-Scooter von Kritik überrollt. (c) Archiv

Vor rund einem Jahr wurden auf Deutschlands Straßen die ersten elektrischen Tretroller zugelassen. Zahlreiche Inverstoren witterten das große Geschäft und hofften darauf, dass vor allem in den Metropolen die Fortbewegung allgemein erleichtert würde. Doch soweit ist es nicht gekommen. Experten des TÜV-Verbands (VdTÜV) relativieren die Lage:

E-Scooter haben sich in vielen Städten als zusätzliche Option für die Fortbewegung auf kürzeren Strecken etabliert und sind eine sinnvolle Ergänzung zu Auto, Fahrrad sowie Bus und Bahn“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Die hoch gesteckten Erwartungen an die Elektrotretroller als Teil der Mobilitätswende konnte das neue Fortbewegungsmittel aber bisher noch nicht erfüllen.“

Insbesondere in den Monaten nach der Einführung herrschte vielerorts Durcheinander: Herumliegende E-Scooter im Stadtbild, alkoholisierte Fahrer zu zweit auf dem Gehweg und Lärm beim Einsammeln der Fahrzeuge. „Seit dem Start der E-Scooter haben alle Beteiligten eine steile Lernkurve hingelegt – Nutzer, Verleiher, Verkehrspolizei und auch die Verantwortlichen vor Ort“, sagte Bühler. Die Verleiher haben die Zahl der E-Scooter dem tatsächlichen Bedarf in den Städten angepasst und E-Roller zum Beispiel mit Wechsel-Akkus ausgestattet. Viele Kommunen haben Regelungen für das Abstellen der Fahrzeuge erlassen und Polizisten auf Regelverstöße hingewiesen.

Viele E-Scooter-Fahrer wussten offenbar nicht, dass sie nicht auf Bürgersteigen fahren dürfen und die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten. Da besonders viele Touristen mit Leih-Scootern unterwegs sind, sorgten die unterschiedlichen Vorschriften innerhalb der EU für zusätzliche Verwirrung. Der TÜV-Verband setzt sich deshalb in Brüssel dafür ein, die Regelungen für die Zulassung und Nutzung von E-Tretrollern in Europa zu vereinheitlichen: Um nationale Unterschiede bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis zu vermeiden, sollten Elektrokleinstfahrzeuge als eigene Fahrzeugkategorie im Typgenehmigungsrecht EU verankert werden.

Geparkt wird oft rücksichtslos. (c) Archiv

Schon im Januar hatte der 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag diese Probleme diskutiert und Forderungen erhoben, die aber bisher von der Politik nicht umgesetzt wurden. Jetzt fordern auch die TÜV-Experten eine Helmpflicht sowie Brems- und Blinklichter. Begründet wird die Forderung nach Fahrtrichtungsanzeigern damit, dass einhändiges Fahren den Tretroller schnell auf Schlingerkurs bringt und somit Unfälle provoziert. Kritische Beobachter sehen weitere Gefahren aus den gleichen Gründen, wenn Tretrollerfahrer gleichzeitig ihr Handy nutzen.

Konnte sich der Verkehrsgerichtstag noch nicht für einen Scooter-Führerschein entscheiden, bläst der TÜV jetzt etwas stärker in das gleiche Horn. Für jugendliche E-Scooter-Fahrer, die noch über wenig Erfahrung im motorisierten Verkehr verfügen, sei zudem eine Mofa-Prüfbescheinigung sinnvoll. Die Ausbildung vermittelt in sechsmal 90 Minuten grundlegendes Wissen über die Verkehrsregeln und umfasst einmal 90 Minuten praktisches Üben. Es folgt eine theoretische Prüfung mit 20 Fragen. Aktuell dürfen E-Scooter ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

Sorge bereitet dem TÜV-Verband, dass es immer wieder zu Unfällen mit zum Teil schweren Verletzungen kommt. Erfahrungen aus den USA zeigen, dass neben Knochenbrüchen und Schürfwunden viele Unfallopfer Kopfverletzungen erleiden. „Wir empfehlen dringend, auf E-Scootern einen Helm zu tragen“, sagte Bühler. Der TÜV-Verband befürworte eine Helmpflicht, bisher ist das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung aber erst für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Km/h vorgeschrieben. E-Tretroller dürfen nicht schneller als 20 Km/h fahren. Der TÜV-Verband setzt daher auf eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit. „Wie E-Scooter beim Unfallgeschehen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln abschneiden, können erst mittel- bis langfristige Erhebungen zeigen“, betonte Bühler. Eine entsprechende Datenbasis baue das Statistische Bundesamt gerade auf.

Die von Verkehrsminister Andreas Scheuer Anfang 2019 massiv geförderte Einführung dieser Roller wurde zunächst auch von einigen Autoclubs und Verkehrsverbänden lautstark und positiv begleitet. Warnende Stimmen wurden mit dem Schlagwort von der notwendigen Verkehrswende und dem erhofften Nutzen auf der sogenannten letzten Meile (der gemischten Verkehrswege) übertönt. Jetzt hat zumindest ein Clubsprecher eingeräumt, dass „die lebendige Praxis die gute Idee ad absurdum geführt hat“.

Auch der ADAC sieht durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten. Nach Beobachtungen des Clubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit ist die eigentliche Aufgabe dieser Scooter nicht annähernd erfüllt. Profitiert haben bisher nur die großen Verleiher...

von Ernst Bauer

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