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Diese Dokumente muss man bei Auslandsreisen dabei haben

Wer ins Ausland reist, braucht logischerweise gültige Dokumente. Doch nicht für jedes Land sind die selben Ausweise notwendig oder verpflichtend. Der ACE gibt Tipps.

 ©dpp-AR

Die Reisesaison rückt näher und erfordert womöglich Vorbereitung. Insbesondere wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist, empfiehlt es sich, mehrere Wochen vor Reiseantritt zu prüfen, ob alle notwendigen Reisedokumente vorhanden und gültig sind. Neuerdings benötigen beispielsweise auch Kinder Personalausweis oder Reisepass. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, welche Dokumente im Ausland aktuell erforderlich oder schlicht sinnvoll sind.
 
Personalausweis oder Reisepass?

Der deutsche Personalausweis reicht aus, um innerhalb der EU sowie in einzelne weitere Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – den Schengen-Raum – zu reisen. Wer in andere Länder einreisen möchte, benötigt einen Reisepass. Dieser ermöglicht es, für eine bestimmte Dauer in über 170 Staaten zu reisen. Der ACE empfiehlt, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die individuellen Einreisebedingungen des Ziellandes zu informieren – beispielsweise über das Auswärtige Amt. Achtung: In einigen Ländern kann beispielsweise nur dann ohne Visum eingereist werden, wenn der Reisepass noch für eine gewisse Zeit gültig ist. So muss der deutsche Reisepass bei Einreise in Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten beispielsweise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Ist eine Reise geplant und kein gültiger Reisepass vorhanden, ist zu beachten: Ab Antragstellung dauert es in der Regel mehrere Wochen, bis der Reisepass abholbereit ist. Die Beantragung erfolgt im Bürgeramt des Hauptwohnsitzes und es wird immer ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, ist vor dem Behördengang zu klären – Informationen dazu bietet beispielsweise die Internetseite des entsprechenden Bürgeramtes.

Hinweis: Wer spät dran ist, kann gegen einen Zuschlag das Expressverfahren nutzen. Geht der Express-Antrag bis 12 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag – Montag bis Freitag, ohne Feiertage – im Bürgeramt zur Abholung bereit.

 
Neue Reisedokumente für Kinder und Jugendliche erforderlich

Auch nach Abschaffung des Kinderreisepasses zum ersten Januar 2024 benötigen Personen unter 18 Jahren für die Einreise ins Ausland Reiseunterlagen. Inzwischen wird ebenso wie bei Erwachsenen zwischen Personalausweis und Reisepass unterschieden. Auch hier gilt: Ist ein Urlaub in der EU oder dem Schengen-Raum geplant, reicht der Personalausweis aus – sollen andere Ziele angesteuert werden, wird ein Reisepass benötigt. Beide Dokumente können nun ab der Geburt auch für Kinder ausgestellt werden – mit dem Unterschied, dass sie bei Personen unter 24 Jahren lediglich maximal sechs und nicht zehn Jahre gültig sind. Achtung: Ist das Kind auf dem biometrischen Foto nicht mehr erkennbar, muss vor Ablauf der maximalen Gültigkeitsdauern ein neues Dokument beantragt werden.

Zur Beantragung müssen beide Eltern beziehungsweise alle Sorgeberechtigten und das Kind persönlich zugegen sein. Kann nur ein Elternteil dabei sein, ist eine Vollmacht des oder der fehlenden Erziehungsberechtigten vonnöten. Bis die Unterlagen vorliegen, können etwa 6 bis 8 Wochen vergehen. Noch mehr Zeit und ein Vorab-Termin im Bürgeramt muss eingeplant werden, wenn eine Namenserklärung notwendig ist. Dies kann bei Erstpässen der Fall sein, wenn Geburtsnamen des Kindes festgelegt oder geändert werden müssen oder eine nicht-deutsche Geburtsurkunde des Kindes vorliegt.

Hinweis: Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte beziehungsweise beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Für sie gelten andere Regeln, über die es sich gesondert zu informieren gilt. So können Kinderreisepässe zum Beispiel nur zur Einreise in die USA verwendet werden, wenn zusätzlich ein Visum vorhanden ist.

Allgemeiner Hinweis: Eine Kopie der Ausweisdokumente dabei zu haben – ob in gedruckter Form oder in digitaler auf dem Handy – kann bei Verlust der Originale von Vorteil sein. Bei verlorenen Dokumenten hilft im Ausland die deutsche Botschaft weiter.

Internationaler Führerschein: teils auch in Europa zu empfehlen

Nicht vergessen: Um im Ausland Auto fahren zu können, kann ein internationaler Führerschein erforderlich sein. Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Regeln hinsichtlich des Führerscheins zu informieren. Ist ein internationaler Führerschein für die geplante Reise vonnöten, kann er bei der heimischen Führerscheinstelle beantragt werden. In der Regel wird das Dokument sofort bei Beantragung ausgestellt. Achtung: Ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauern, denn mit der Ausstellung des internationalen Führerscheins erfolgt dann automatisch ein Umtausch des alten Führerscheins.
 
Autopanne oder -unfall: Alles dabei für den Notfall

Bei Autofahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei und die Ukraine ist die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK), auch als „Grüne Karte“ bekannt, verpflichtend mitzuführen. In anderen Ländern ist sie zwar nicht zwingend erforderlich, doch kann sie bei einem Auslandsunfall grundsätzlich bei der Schadensabwicklung helfen: Sie beinhaltet alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Karte kann kostenlos bei der Kfz-Versicherung angefordert werden und ist übrigens nicht mehr grün.

ACE-Tipp: Hilfreich, wenn auch nicht verpflichtend, ist zudem der europäische Unfallbericht. Es handelt sich dabei um ein europaweit einheitliches Formular, das dazu dient, den Ablauf eines Unfalls festzuhalten. Mit Vordrucken im Gepäck können Sprachbarrieren abgebaut werden. Unfallbeteiligte füllen ihn in der jeweiligen Muttersprache aus. Anschließend kann er dazu beitragen, Haftungsfragen schneller zu klären und somit die Schadensabwicklung zu erleichtern.

 
ELEFAND – Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland

Ebenso nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll ist es, sich vor einer Auslandsreise in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen – dies gilt vor allem für längere Aufenthalte, aber auch bei kurzen Trips. Eingetragene können im Krisen- oder Katastrophenfall von den Auslandsvertretungen besonders schnell und unkompliziert informiert und in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen werden.

von Gerhard Mauerer

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