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Wertgutachten schützen "Garagengold"

Oldtimer und Youngtimer finden immer mehr Liebhaber. Die Freude an seinem Klassiker kann einem Besitzer jedoch leicht verleidet werden, wenn in einem Schadenfall der Wert des alten Blechs von der Versicherung niedriger eingeschätzt wird als erwartet oder als in einschlägigen Preisübersichten angegeben.

 ©Jörg Krämer

Derzeit sind in Deutschland rund 390.000 Autos für den Straßenverkehr zugelassen, die älter als 30 Jahre sind. Tendenz weiter steigend, denn das so genannte „Garagengold“ boomt. Dabei hat auch die Liebe zu alten Autos zum Teil finanzielle Aspekte, versprechen sich doch viele Besitzer von ihrem „Schätzchen“ mindestens Wertstabilität, wenn nicht gar deutliche Renditen.

Das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern empfiehlt als Schutz das professionelle Wertgutachten eines Sachverständigen. Wer seinem Versicherer im Falle des Falles eine solche Expertise – möglichst abgerundet durch eine umfassende Fotodokumentation des Fahrzeugs – vorlegen kann, muss sich in der Regel wenig Sorgen machen, dass der wahre Wert seines Oldies nicht anerkannt wird.

Eine solche Wertermittlung umfasst viele Kriterien zum Zustand des Fahrzeugs, die auch im Rahmen einer vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft werden. Zu dem technischen Zustand kommen hinzu: Parameter wie das äußere Erscheinungsbild, Laufleistung, Ausstattung, Originalität, eine möglichst lückenlose Historie, Besonderheiten und vieles mehr. Zudem berücksichtigen die Sachverständigen Aspekte wie die Seltenheit des Fahrzeuges, die Nachfrage am Markt sowie den Marktwert, zu dem vergleichbare Modelle aktuell gehandelt werden.

Anhand der Ergebnisse all dieser Prüfungen erhält das Fahrzeug dann eine Benotung: Sie reicht von „1“ für einen „makellosen Zustand“ bis „5“ für einen „restaurationsbedürftigen Zustand“. Von Bewertungen nach den so genannten Wertermittlungstabellen, wie sie bei jüngeren Baujahren üblich sind, raten Experten dagegen ab, da sich historische Fahrzeuge aufgrund ihrer Individualität hier kaum vernünftig einordnen lassen.

Ein professionelles Wertgutachten erweist sich aber nicht nur im Schadenfall als nützlich. Auch für die Anerkennung als Oldtimer mit einem Alter von mehr als 30 Jahren, der das begehrte H-Kennzeichen tragen darf, kann eine solche Bewertung nützlich sein. Mit einem solchen Kennzeichen darf der stolze Besitzer seinen Klassiker dann auch in einer ausgewiesenen Umweltzone bewegen. Dafür bekämen viele ältere Autos meist keine grüne Umweltplakette.

(ampnet/jri)

von Gerhard Mauerer