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Vor Auslandsreise Krankenversicherung checken

Rechtzeitung vor den großen Ferien hat die Stiftung Warentest 92 Auslands­kranken­versicherungen von 43 Anbietern verglichen. Dabei stellte sich heraus: Umfassender Kranken­versicherungs­schutz für Auslands­reisen ist oft günstig. Und die Tarife werden immer besser – ein Wechsel kann sich lohnen! Sehr guten Schutz für Einzel­personen gibt es bereits ab rund 8 Euro jähr­lich. Familien können sich für unter 20 Euro pro Jahr umfassend versichern. Insgesamt der verglichenen 52 Tarife bieten sehr guten Schutz, nur ein Tarif ist mangelhaft.

Gute Versicherer legen alle Karten offen.

 ©R+V

Gesetzlich Kranken­versicherte sollten vor ihrer Reise unbe­dingt eine zusätzliche Auslands­kranken­versicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur für ambulante und stationäre Behand­lungen, wenn der Versicherte sich inner­halb der EU und in Staaten aufhält, mit denen ein Sozial­versicherungs­abkommen besteht.

Auch für Privatversicherte lohnt sich die Auslands­reise-Kranken­versicherung, da nicht jede private Kranken­versicherung den vollen Schutz im Ausland bietet. Der Leistungs­umfang ist vom jeweiligen Vertrag abhängig. Ein weiteres Argument für eine zusätzliche Auslands­kranken­versicherung: Mit ihr verlieren Privatversicherte ihren möglichen Anspruch auf Beitrags­rück­erstattung am Jahres­ende nicht, wenn sie im Ausland krank werden. Mit ausführlichen Tabellen dokumentiert die Stiftung, welcher Versicherer im Notfall zahlt – oder auch nicht. So gibt es beispielsweise keinen Schutz, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist oder für Behandlungen, bei denen schon vor der Reise klar war, dass sie während der Reise stattfinden müssen.

Vorbildliche Präsentation des Angebots im Internet

Umfangreiche Checklisten zum Download

Prinzipiell ist aber mit einer Auslandskrankenversicherung jeder auf Reisen geschützt. Wer in der Ferne krank wird, muss sich dann keine Sorgen über die Kosten machen. Ob als Jahres­police oder für einzelne lange Reisen: Ein Reise­schutz ist unerläss­lich. Manchmal ist eine Auslands­kranken­versicherung auch als Zusatz­leistung in Kreditkarten enthalten. Das kann reichen. Der Schutz kann aber auch Lücken enthalten, wenn die Bedingungen nicht an aktuelle Stan­dards angepasst wurden. Auch wer einen älteren Vertrag hat, sollte den Schutz über­prüfen, da sich der Leistungs­umfang in den letzten Jahren in vielen neuen Tarifen verbessert hat.

Wenn Sie heraus­finden möchten, ob der Schutz ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung oder die Versicherung über die Kreditkarte ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen schnappen und Punkt für Punkt durchgehen. Dabei hilft die Checkliste der Stiftung, die man gegen Gebühr freischalten und downloaden kann. Sie nennt die wichtigsten Merkmale eines guten Reise­schutzes bei Auslands­kranken­versicherungen. Sie finden dort zunächst Prüf­punkte für Versicherungs­schutz, den Sie im Rahmen eines Kreditkarten­vertrages haben. Darunter finden sie Prüf­punkte, die für alle Policen wichtig sind.

Wir haben nachfolgend die wichtigsten Prüfpunkte als Fragen zum Selbstcheck aufgelistet:

Die Teams der Rettungsflugwacht üben regelmäßig Krankentransporte im Lear-Jet.

 ©DRF

Schutz per Kreditkarte?

Sie haben eine Auslands­kranken­versicherung über die Kreditkarte? Beinhaltet die Kreditkarte über­haupt eine Auslands­reise-Kranken­versicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reise­ver­anstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfäng­lichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiserücktritt versichert.

Wer ist versichert und bis zu welchem Lebensjahr? Nur der Karten­inhaber oder auch Familien­mitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karten­inhaber verreisen? Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?

Mehr als 1000 Euro kostet ein Krankenrücktransport per Auto von Österreich nach Deutschland.

Jede Bedingung prüfen

In den Allgemeinen Bedingungen kann man ebenfalls entscheidende Unterschiede feststellen, beispielsweise bei der Selbstbeteiligung oder bei Obergrenzen für die Erstattung der Krankheitskosten.

Auch beim Krankenrücktransport, sofern er medizinisch sinnvoll oder ärztliche verordnet ist, kommt es zu unterschiedlichen Leistungen, vor allem, wenn es um die Frage geht, so – am Urlaubsort oder daheim – das naheliegendste geeignete Krankenhaus ist.

Letztlich sind auch bei den „Medizinische Leistungen“ einige Stolperfallen in manchen Verträgen zu finden, - beispielsweise ob Sportverletzungen mitversichert sind oder nicht und ob einzelne Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen sind.  Davon können vor allem ältere Menschen betroffen sein, denn viele von ihnen haben mehrere Erkrankungen sein vielen Jahren, sind aber gut eingestellt. Bei chronisch kranken Menschen lassen sich Versicherer viel einfallen, damit sie nicht leisten müssen.  Auch Schwangere sollten sich vor Reiseantritt bei ihrer Gesellschaft erkundigen, ob der Schutz auch bei Frühgeburten gilt und inwieweit das Neugeborene auch unter den Schutz fällt.

von Ernst Bauer